Rechtliche Grundlage:
Viele Kunden meinen sie könnten gekaufte Sachen ohne Angaben von Gründen innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Händler zurückgeben oder umtauschen. Ein solches Umtauschrecht kennt das Gesetz jedoch nicht.
Vielmehr lautet der Grundsatz: Verträge sind bindend! Reut der Käufer seine Entscheidung, so geht das zu seinen Lasten.
Darüber hinaus hat der Kunde nur dann ein Recht auf Rückgabe der Kaufsache bei Nichtgefallen, wenn der Verkäufer ein solches - freiwillig - zugesagt hat. Anders als bei der Gewährleistung ist der Verkäufer aber nicht in jedem Fall verpflichtet den Kaufpreis zurückzuerstatten. Er kann das Umtauschrecht auch dahingehend einschränken, dass die Kaufsache gegen einen anderen Artikel im Sortiment eingetauscht bzw. ein Warengutschein ausgestellt wird.
Zudem kann das Umtauschrecht auch zeitlich begrenzt werden (z.B. innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum).
Bei Ausverkaufs- oder Sonderverkaufsware schließen viele Geschäfte einen Umtausch ausdrücklich aus.
Quelle: Industrie und Handelskammer